Übersicht
- Was bringt mir Telesign?
- Wer stellt den Antrag auf Nutzung von Telesign?
- Was muss ich beachten, wenn ich selbst den Antrag auf „notwendige Arbeitsassistenz“ stelle?
- Wer hilft, wenn ich bei der Antragstellung Schwierigkeiten habe?
- Ihr Arbeitgeber will nicht, dass Sie Telesign nutzen oder sagt, dass Sie Telesign nicht benötigen würden?
- Kann es vorkommen, dass bei Telesign mal besetzt ist?
- Gibt es eine zeitliche Begrenzung für ein Telefonat?
- Kann ich Telesign auch privat nutzen?
- Kann mich auch eine hörende Person anrufen?
- Welcher Datenschutz besteht?
- Was mache ich, wenn ich mit der Dolmetschleistung nicht zufrieden bin?
- Wozu dient die Grundgebühr?
- An wen wende ich mich bei Fragen zur Technik?
- Bekomme ich einen Einzelverbindungsnachweis über meine Telefonate?
- Sollte meine Signatur einen Hinweis auf Telesign enthalten?
- Welche Telefonate kann ich über Telesign führen und welche nicht?
- Hat Ihr Gesprächspartner Zweifel daran, dass Telesign für Sie dolmetschen darf?
- Wie kann ich technische Probleme vermeiden?
- Kann ich die Zahlung der Grundgebühr für TeleSign pausieren? Z. B. wegen Urlaub, Mutterschutz, Elternzeit etc.
- Kann ich TeleSign auch spontan für Videokonferenzen nutzen? Was ist dabei zu beachten?
- Wie kann ich meine Daten ändern?
1. Was bringt mir Telesign?
Unsere Kund*innen sagen:
- Ich muss Teammitglieder nicht mehr darum bitten, dass sie für mich telefonieren!
- Durch Telesign kann ich selbständiger und unabhängiger arbeiten!
- Ich habe neue interessante Aufgabenbereiche bekommen, die vorher ohne Telesign nicht möglich waren!
- Ich bekomme am Arbeitsplatz mehr Anerkennung!
2. Wer stellt den Antrag auf Nutzung von Telesign?
Sie können selbst einen Antrag auf „notwendige Arbeitsassistenz“ gem. § 185 Abs. 5 SGB IX beim zuständigen Integrationsamt stellen.
Dann verwalten Sie selbst das Geld, bezahlen die Nutzung von Telesign und rechnen mit dem Integrationsamt ab.
Sie können mit einer Abtretungserklärung gegenüber dem Integrationsamt auch den Ihnen bewilligten Geldanspruch an Telesign abtreten. Der Vorteil für Sie: Telesign rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit dem Integrationsamt ab.
Die Nutzung kann auch durch Arbeitgeber*innen als so genannte „Arbeitgeberleistung“ beim Integrationsamt beantragt werden.
3. Was muss ich beachten, wenn ich selbst den Antrag auf „notwendige Arbeitsassistenz“ stelle?
- Sie müssen die Notwendigkeit begründen! Warum ist es wichtig, dass Sie für Ihre Arbeit telefonieren können? Telefonieren zum Beispiel auch Ihre Kollegen und Kolleginnen, die eine ähnliche Zuständigkeit wie Sie haben?
- Sprechen Sie mit Ihrer Führungskraft, ob diese einverstanden ist. Denn „notwendige Arbeitsassistenz“ setzt die Einwilligung Ihrer Führungskraft voraus.
- Weitere Informationen finden Sie hier
4. Wer hilft, wenn ich bei der Antragstellung Schwierigkeiten habe?
Wenden Sie sich an
- Ihren Personalabteilung
- Ihre Schwerbehindertenvertretung oder Ihren Personalrat
- den zuständigen Integrationsfachdienst oder eine Beratungsstelle für Hörgeschädigte.
- den gehörlosen Kundenservice oder die Geschäftsstelle von Telesign, wenn Sie Schwierigkeiten haben, eine Bewilligung für die Nutzung von Telesign zu bekommen. Von uns erhalten Sie Unterstützung im Antrags- oder Widerspruchsverfahren. Schreiben Sie bitte eine E-Mail an antragsbearbeitung@telesign.de.
5. Ihre Führungskraft möchte nicht, dass Sie Telesign nutzen oder sagt, dass Sie Telesign nicht benötigen würden?
Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie Telesign benötigen, müssen Sie Ihre Führungskraft überzeugen. Machen Sie ihm deutlich, welche Vorteile die Firma dadurch hat und dass Sie selbständiger arbeiten können. Sagen Sie Ihrer Führungskraft, was unsere Kunden und Kundinnen bereits festgestellt haben (FAQ 1).
Unterstützen kann Sie auch Ihre Schwerbehindertenvertretung oder der Integrationsfachdienst.
6. Kann es sein, dass bei Telesign besetzt ist?
Es kann passieren, dass mehrere Personen gleichzeitig anrufen und der Dienst besetzt ist.
Wir wollen, dass unsere Kund*innen zufrieden sind! Deshalb
- werden die Angebotszeiten von Telesign regelmäßig angepassst.
- arbeitet Telesign fast durchgehend mit 3 - 4 Leitungen. Zu Spitzenzeiten arbeiten sogar 14 Dolmetschleitungen parallel. Ist auf einer Leitung besetzt, wird zur nächsten freien Leitung weiter geschaltet.
- wird unsere Dolmetschbesetzung bei Bedarf erweitert.
7. Gibt es eine zeitliche Begrenzung für ein Telefonat?
Telefon- und Ferndolmetschen stellt für unsere Dolmetscherinnen und Dolmetscher eine besonders hohe Belastung dar. Deswegen haben sie ab 30 Minuten Anspruch auf eine Pause. In diesem Fall beendet die Dolmetscherin oder der Dolmetscher das Gespräch und Sie können erneut beim Dolmetschdienst anrufen (gilt nicht für Ferndolmetschen). Eine andere Dolmetscherin oder ein anderer Dolmetscher wird Ihr Gespräch übernehmen.
8. Kann ich Telesign auch privat nutzen?
Wenn Telesign durch das Integrationsamt bezahlt wird, darf der Dienst nur im beruflichen Bereich genutzt werden.
Telesign kann aber auch von anderen beauftragt werden, zum Beispiel von Beratungsstellen, Behörden aber auch Privatpersonen. Diese müssen dann direkt mit Telesign einen Vertrag abschließen und den Dienst selbst finanzieren.
9. Kann mich auch eine hörende Person anrufen?
Ja, eine hörende Person kann Sie über den Dolmetschdienst anrufen.
Für Telefongespräche lautet die Rufnummer 04331 77003 33. Für spontanes Ferndolmetschen lautet die Rufnummer 04331 77 003 66.
10. Welcher Datenschutz besteht?
Unsere Dolmetscherinnen und Dolmetscher dürfen nicht mit anderen Menschen über Anrufer und Inhalte der Gespräche sprechen. Sie sind durch Verträge mit Telesign zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet. Außerdem müssen unsere Dolmetscherinnen und Dolmetscher eine sehr umfangreiche Verschwiegenheitsverpflichtung unterzeichnen.
Zur Wahrung des Datenschutzes und der Verschwiegenheit hat Telesign sich dazu entschieden, keine Praktikantinnen oder Praktikanten einzusetzen.
Wenn Sie mehr Informationen zum Thema Datenschutz wünschen, können Sie unser Datenschutzpaket anfordern.
11. Was mache ich, wenn ich mit der Dolmetschleistung nicht zufrieden bin?
Sie haben den Eindruck, dass Ihre Dolmetscherin oder Ihr Dolmetscher ein Gespräch nicht gut übersetzt? Oder Sie fühlen sich nicht gut behandelt? Wenden Sie sich in solchen Fällen bitte an den gehörlosen Kundenservice. Ihre Rückmeldung wird an die entsprechende Dolmetscherin oder den entsprechenden Dolmetscher weitergeleitet. Das geschieht auch anonym, wenn Sie dies wünschen.
Die Namen und Fotos aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher finden Sie hier. So wissen Sie immer, wer für Sie gedolmetscht hat.
12. Wozu dient die Grundgebühr?
Während der Öffnungszeiten von Telesign halten sich durchgehend mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bereit, damit jedes Gespräch möglichst schnell angenommen werden kann. Für diese Bereitstellung entstehen Kosten, die durch die Grundgebühr gedeckt werden.
13. An wen wende ich mich bei Fragen zur Technik?
Telesign bietet die Dolmetschleistung an. Hierfür nutzen wir die technische Plattform der Tess – Relay Dienste. Bei Fragen technischer Art wenden Sie sich bitte direkt an den Support von Tess. Hier erhalten Sie eine kostenlose Beratung. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
14. Bekomme ich einen Einzelverbindungsnachweis über meine Telefonate?
Ja. Nach Ablauf jeden Monats erhalten Sie von uns eine Übersicht über Ihre geführten Telefonate (Einzelverbindungsnachweis, kurz EVN). Dieser Nachweis beinhaltet Zeit und Dauer der einzelnen Verbindungen. Auf Wunsch können Sie in Ihrem Kunden-Konto auswählen, dass zusätzlich die gekürzten oder vollständigen Rufnummern angezeigt werden.
15. Sollte meine Signatur einen Hinweis auf Telesign enthalten?
Damit Ihre hörende Personen wissen, dass Ihre Gespräche von Gebärdensprachdolmetscher*innen übersetzt werden, würden wir einen Hinweis darauf in der Signatur empfehlen. Der Hinweis könnte z. B. wie folgt lauten:
Ich bin hörgeschädigt. Sie erreichen mich über den Dolmetschdienst Telesign Tel. 04331 - 77 003 33
16. Welche Telefonate kann ich über Telesign führen und welche nicht?
Anhand der Beispiele in folgender PDF-Datei können Sie nachvollziehen, welche Telefonate beruflich über Telesign geführt werden können und welche abgelehnt werden müssen.
Grenzfälle_BerufPrivat_März2022.pdf
17. Hat Ihr Gesprächspartner oder Ihre Gesprächspartnerin Zweifel daran, dass Telesign für Sie dolmetschen darf?
Wenn Telesign ein vertrauliches Gespräch z. B. mit einer Bank oder einem Rechtsanwalt dolmetschen soll, dann können Sie Gesprächspartner*innen eine Vollmacht zusenden. Damit bevollmächtigen Sie Telesign, telefonische Gesprächsinhalte für Sie zu vermitteln.
Die Vollmacht können Sie hier herunterladen:
18. Wie kann ich technische Probleme vermeiden?
Bevor Sie den Dienst TeleSign das erste Mal testen, prüfen Sie bitte die technischen Voraussetzungen.
Bei jeglicher Veränderung der technischen Situation (z. B. Internetverbindung oder Hardware) empfehlen wir, vorher einen Test durchzuführen.
Der Support in DGS ist kostenlos erreichbar. Für Ferndolmetschsituationen müssen Sie im Dolmetschdienst anrufen oder bei unserem lautsprachlichen Support unter Tel.: 04331 77 00 391.
19. Kann ich die Zahlung der Grundgebühr für TeleSign pausieren? Z. B. wegen Urlaub, Mutterschutz, Elternzeit etc.
Wenn Sie TeleSign längere Zeit nicht nutzen werden und die Grundgebühr deshalb nicht zahlen möchten, müssen Sie Telesign kündigen. Der Vertrag kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Monats ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich (Brief) oder in Textform (E-Mail, Fax) erfolgen. Sobald Sie TeleSign wieder nutzen möchten, müssen Sie sich erneut anmelden.
20. Kann ich TeleSign auch spontan für Videokonferenzen nutzen? Was ist dabei zu beachten?
Videokonferenzen sind Videoanrufe mit mehr als 2 Personen. Videokonferenzen sind auch Teambesprechungen mit mehreren Beteiligten, die online über eine Internetplattform stattfinden. Videokonferenzen sind keine Telefonate.
Wir möchten unsere Kund*innen in ihrem Arbeitsalltag unterstützen; deshalb ist es möglich, über TeleSign einmalig und für maximal 30 Minuten (möglichst ab dem Beginn einer Videokonferenz) teilzunehmen. Ein zweiter Anruf für Fortsetzung ist nicht möglich.
Bei Telesign ist das Einloggen mit Videobild in eine Videokonferenz nicht möglich!
Unsere Dolmetscher*innen können nur per Telefon (Audioverbindung) dabei sein. Das bedeutet, die Dolmetscher*innen sehen nicht, wer spricht und nicht, was für alle gezeigt wird. Das sind jedoch wichtige Informationen, um gut dolmetschen zu können.
Für unsere Dolmetscher*innen ist bei einer Teilnahme in einer Videokonferenz per Audioverbindung deshalb folgendes wichtig:
Bereiten Sie den/die Dolmetscher*in gut vor!
Rufen Sie ein paar Minuten vor dem Termin an für ein kurzes Vorgespräch
Wer nimmt an der Besprechung teil (Chef, Kolleg*innen…)?
Wie viele Personen sind es?
Namen
Du / Sie?
Welche Themen werden besprochen?
Fachbegriffe, Abkürzungen
Können Sie sehen, wer spricht?
Geteilte Präsentation / PowerPoint …?
Unsere Bitte an Sie:
Wenn Sie an Videokonferenzen oder Teambesprechungen mit mehr als 2 Personen teilnehmen, die länger als 30 Minuten dauern oder regelmäßig stattfinden und damit spezifisches Fach- und Kontextwissen erfordern, empfehlen wir Ihnen, dafür extra Dolmetscher*innen zu bestellen. (Nicht über Telesign möglich!)
Diese können sich in Ihre Zoom- / WebEx - / MS Teams-Konferenz einwählen, sehen alles, werden von allen Teilnehmer*innen gesehen und können so das Meeting mit Vor- und Kontextwissen besser und länger dolmetschen.
21. Wie kann ich meine Daten ändern?
Sie können Ihre Daten einfach online in Ihrem Kunden-Konto ändern.
Dazu müssen Sie sich auf www.tess-kom.de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Kennwort anmelden.
Wenn Sie eingeloggt sind, dann klicken Sie auf "Meine Daten".
Ändern Sie Ihre Daten (z.B. Name, Adresse) und bestätigen Sie dies mit "Weiter" und "Abschicken".
Wenn Sie Ihre E-Mail Adresse ändern, bekommen Sie einen Link auf die neue E-Mail-Adresse zugeschickt. Diesen Link müssen Sie bestätigen.
Erst dann ist die neue E-Mail-Adresse aktiv.