Übersicht
- Was bringt mir Telesign?
- Wer stellt den Antrag auf Nutzung von Telesign?
- Was muss ich beachten, wenn ich selbst den Antrag auf „notwendige Arbeitsassistenz“ stelle?
- Wer hilft, wenn ich bei der Antragstellung Schwierigkeiten habe?
- Ihr Arbeitgeber will nicht, dass Sie Telesign nutzen oder sagt, dass Sie Telesign nicht benötigen würden?
- Kann es vorkommen, dass bei Telesign mal besetzt ist?
- Gibt es eine zeitliche Begrenzung für ein Telefonat?
- Kann ich Telesign auch privat nutzen?
- Kann mich auch eine hörende Person anrufen?
- Welcher Datenschutz besteht?
- Was mache ich, wenn ich mit der Dolmetschleistung nicht zufrieden bin?
- Wozu dient die Grundgebühr?
- An wen wende ich mich bei Fragen zur Technik?
- Bekomme ich einen Einzelverbindungsnachweis über meine Telefonate?
- Sollte meine Signatur einen Hinweis auf Telesign enthalten?
- Welche Telefonate kann ich über Telesign führen und welche nicht?
- Wo finde ich die wichtigsten Informationen zur Nutzung von TeleSign auf einen Blick?
- Hat Ihr Gesprächspartner Zweifel daran, dass Telesign für Sie dolmetschen darf?
- Wie kann ich technische Probleme vermeiden?
- Kann ich die Zahlung der Grundgebühr für TeleSign pausieren? Z. B. wegen Urlaub, Mutterschutz, Elternzeit etc.
- Kann ich TeleSign auch spontan für Videokonferenzen nutzen? Was ist dabei zu beachten?
- Wie kann ich meine Daten ändern?
1. Was bringt mir Telesign?
Unsere Kund*innen sagen:
- Ich muss Teammitglieder nicht mehr darum bitten, dass sie für mich telefonieren!
- Durch Telesign kann ich selbständiger und unabhängiger arbeiten!
- Ich habe neue interessante Aufgabenbereiche bekommen, die vorher ohne Telesign nicht möglich waren!
- Ich bekomme am Arbeitsplatz mehr Anerkennung!
2. Wer stellt den Antrag auf Nutzung von Telesign?
Sie können selbst einen Antrag auf „notwendige Arbeitsassistenz“ gem. § 102 Abs. 4 SGB IX beim zuständigen Integrationsamt stellen.
Dann verwalten Sie selbst das Geld, bezahlen die Nutzung von Telesign und rechnen mit dem Integrationsamt ab.
Sie können mit einer Abtretungserklärung gegenüber dem Integrationsamt auch den Ihnen bewilligten Geldanspruch an Telesign abtreten. Der Vorteil für Sie: Telesign rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit dem Integrationsamt ab.
Die Nutzung kann auch durch Arbeitgeber*innen als so genannte „Arbeitgeberleistung“ beim Integrationsamt beantragt werden.
3. Was muss ich beachten, wenn ich selbst den Antrag auf „notwendige Arbeitsassistenz“ stelle?
- Sie müssen die Notwendigkeit begründen! Warum ist es wichtig, dass Sie für Ihre Arbeit telefonieren können? Telefonieren zum Beispiel auch Ihre Kollegen und Kolleginnen, die eine ähnliche Zuständigkeit wie Sie haben?
- Sprechen Sie mit Ihrer Führungskraft, ob diese einverstanden ist. Denn „notwendige Arbeitsassistenz“ setzt die Einwilligung Ihrer Führungskraft voraus.
- Weitere Informationen finden Sie hier
4. Wer hilft, wenn ich bei der Antragstellung Schwierigkeiten habe?
Wenden Sie sich an
- Ihren Personalabteilung
- Ihre Schwerbehindertenvertretung oder Ihren Personalrat
- den zuständigen Integrationsfachdienst oder eine Beratungsstelle für Hörgeschädigte.
- den gehörlosen Kundenservice oder die Geschäftsstelle von Telesign, wenn Sie Schwierigkeiten haben, eine Bewilligung für die Nutzung von Telesign zu bekommen. Von uns erhalten Sie Unterstützung im Antrags- oder Widerspruchsverfahren. Schreiben Sie bitte eine E-Mail an antragsbearbeitung@telesign.de.
5. Ihre Führungskraft möchte nicht, dass Sie Telesign nutzen oder sagt, dass Sie Telesign nicht benötigen würden?
Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie Telesign benötigen, müssen Sie Ihre Führungskraft überzeugen. Machen Sie ihm deutlich, welche Vorteile die Firma dadurch hat und dass Sie selbständiger arbeiten können. Sagen Sie Ihrer Führungskraft, was unsere Kunden und Kundinnen bereits festgestellt haben (FAQ 1).
Unterstützen kann Sie auch Ihre Schwerbehindertenvertretung oder der Integrationsfachdienst.
6. Kann es sein, dass bei Telesign besetzt ist?
Es kann passieren, dass mehrere Personen gleichzeitig anrufen und der Dienst besetzt ist.
Wir wollen, dass unsere Kund*innen zufrieden sind! Deshalb
- werden die Angebotszeiten von Telesign regelmäßig angepassst.
- arbeitet Telesign fast durchgehend mit 3 - 4 Leitungen. Zu Spitzenzeiten arbeiten sogar 14 Dolmetschleitungen parallel. Ist auf einer Leitung besetzt, wird zur nächsten freien Leitung weiter geschaltet.
- wird unsere Dolmetschbesetzung bei Bedarf erweitert.
7. Gibt es eine zeitliche Begrenzung für ein Telefonat?
Telefon- und Ferndolmetschen stellt für unsere Dolmetscherinnen und Dolmetscher eine besonders hohe Belastung dar. Deswegen haben sie ab 30 Minuten Anspruch auf eine Pause. In diesem Fall beendet die Dolmetscherin oder der Dolmetscher das Gespräch und Sie können erneut beim Dolmetschdienst anrufen (gilt nicht für Ferndolmetschen). Eine andere Dolmetscherin oder ein anderer Dolmetscher wird Ihr Gespräch übernehmen.
8. Kann ich Telesign auch privat nutzen?
Wenn Telesign durch das Integrationsamt bezahlt wird, darf der Dienst nur im beruflichen Bereich genutzt werden.
Telesign kann aber auch von anderen beauftragt werden, zum Beispiel von Beratungsstellen, Behörden aber auch Privatpersonen. Diese müssen dann direkt mit Telesign einen Vertrag abschließen und den Dienst selbst finanzieren.
9. Kann mich auch eine hörende Person anrufen?
Ja, eine hörende Person kann Sie über den Dolmetschdienst anrufen.
Für Telefongespräche lautet die Rufnummer 069 - 900 160 333. Für spontanes Ferndolmetschen lautet die Rufnummer 069 - 900 160 366.
10. Welcher Datenschutz besteht?
Unsere Dolmetscherinnen und Dolmetscher dürfen nicht mit anderen Menschen über Anrufer und Inhalte der Gespräche sprechen. Sie sind durch Verträge mit Telesign zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet. Außerdem müssen unsere Dolmetscherinnen und Dolmetscher eine sehr umfangreiche Verschwiegenheitsverpflichtung unterzeichnen.
Zur Wahrung des Datenschutzes und der Verschwiegenheit hat Telesign sich dazu entschieden, keine Praktikantinnen oder Praktikanten einzusetzen.
Wenn Sie mehr Informationen zum Thema Datenschutz wünschen, können Sie unser Datenschutzpaket anfordern.
11. Was mache ich, wenn ich mit der Dolmetschleistung nicht zufrieden bin?
Sie haben den Eindruck, dass Ihre Dolmetscherin oder Ihr Dolmetscher ein Gespräch nicht gut übersetzt? Oder Sie fühlen sich nicht gut behandelt? Wenden Sie sich in solchen Fällen bitte an den gehörlosen Kundenservice. Ihre Rückmeldung wird an die entsprechende Dolmetscherin oder den entsprechenden Dolmetscher weitergeleitet. Das geschieht auch anonym, wenn Sie dies wünschen.
Die Namen und Fotos aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher finden Sie hier. So wissen Sie immer, wer für Sie gedolmetscht hat.
12. Wozu dient die Grundgebühr?
Während der Öffnungszeiten von Telesign halten sich durchgehend mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bereit, damit jedes Gespräch möglichst schnell angenommen werden kann. Für diese Bereitstellung entstehen Kosten, die durch die Grundgebühr gedeckt werden.
13. An wen wende ich mich bei Fragen zur Technik?
Telesign bietet die Dolmetschleistung an. Hierfür nutzen wir die technische Plattform der Tess – Relay Dienste. Bei Fragen technischer Art wenden Sie sich bitte direkt an den Support von Tess. Hier erhalten Sie eine kostenlose Beratung. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
14. Bekomme ich einen Einzelverbindungsnachweis über meine Telefonate?
Ja. Nach Ablauf jeden Monats erhalten Sie von uns eine Übersicht über Ihre geführten Telefonate (Einzelverbindungsnachweis, kurz EVN). Dieser Nachweis beinhaltet Zeit und Dauer der einzelnen Verbindungen. Auf Wunsch können Sie in Ihrem Kunden-Konto auswählen, dass zusätzlich die gekürzten oder vollständigen Rufnummern angezeigt werden.
15. Sollte meine Signatur einen Hinweis auf Telesign enthalten?
Damit Ihre hörende Personen wissen, dass Ihre Gespräche von Gebärdensprachdolmetscher*innen übersetzt werden, würden wir einen Hinweis darauf in der Signatur empfehlen. Der Hinweis könnte z. B. wie folgt lauten:
Ich bin hörgeschädigt. Sie erreichen mich über den Dolmetschdienst Telesign Tel. 069-900 160 333
16. Welche Telefonate kann ich über Telesign führen und welche nicht?
Anhand der Beispiele in folgender PDF-Datei können Sie nachvollziehen, welche Telefonate beruflich über Telesign geführt werden können und welche abgelehnt werden müssen.
Grenzfälle_BerufPrivat_März2022.pdf
17. Wo finde ich die wichtigsten Informationen zur Nutzung von TeleSign auf einen Blick?
Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zur Nutzung unseres Dolmetschdienstes in einem Dokument zusammengefasst:
18. Hat Ihr Gesprächspartner oder Ihre Gesprächspartnerin Zweifel daran, dass Telesign für Sie dolmetschen darf?
Wenn Telesign ein vertrauliches Gespräch z. B. mit einer Bank oder einem Rechtsanwalt dolmetschen soll, dann können Sie Gesprächspartner*innen eine Vollmacht zusenden. Damit bevollmächtigen Sie Telesign, telefonische Gesprächsinhalte für Sie zu vermitteln.
Die Vollmacht können Sie hier herunterladen:
19. Wie kann ich technische Probleme vermeiden?
Bevor Sie den Dienst TeleSign das erste Mal testen, prüfen Sie bitte die technischen Voraussetzungen.
Bei jeglicher Veränderung der technischen Situation (z. B. Internetverbindung oder Hardware) empfehlen wir, vorher einen Test durchzuführen.
Der Support in DGS ist kostenlos erreichbar. Für Ferndolmetschsituationen müssen Sie im Dolmetschdienst anrufen oder bei unserem lautsprachlichen Support unter Tel.: 069 - 900 160 399.
20. Kann ich die Zahlung der Grundgebühr für TeleSign pausieren? Z. B. wegen Urlaub, Mutterschutz, Elternzeit etc.
Wenn Sie TeleSign längere Zeit nicht nutzen werden und die Grundgebühr deshalb nicht zahlen möchten, müssen Sie Telesign kündigen. Der Vertrag kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Monats ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich (Brief) oder in Textform (E-Mail, Fax) erfolgen. Sobald Sie TeleSign wieder nutzen möchten, müssen Sie sich erneut anmelden.
21. Kann ich TeleSign auch spontan für Videokonferenzen nutzen? Was ist dabei zu beachten?
Für Videokonferenzen wählen Sie den Adressbucheintrag "Ferndolmetschen / Videokonferenzen". Die Dolmetscher*innen können sich über eine separate Audioverbindung (mit telefonischen Einwahldaten) mit einer Videokonferenz verbinden. Die Gespärchsinhalte können dann für maximal 30 Minuten gedolmetscht werden.
Die Dolmetscher*innen können sich über die MMX-Software nicht über eine Videoverbindung in Ihre Videokonferenz einloggen. Die Software wurde zum Telefonieren entwickelt. Zudem dürfen aufgrund des strengen Datenschutzes auf dem Rechner der Dolmetscher*innen keine anderen Programme genutzt werden.
Damit die Dolmetscher*innen diese Einsätze gut bewältigen können, brauchen sie auch Ihre Unterstützung. Je mehr Informationen Sie den Dolmetscher*innen geben, desto reibungsloser läuft die Kommunikation. Die wichtigsten Fragen und Informationen dazu finden Sie in folgendem Dokument aufgeführt.
Wichtige Angaben bei Videokonferenzen.pdf
22. Wie kann ich meine Daten ändern?
Sie können Ihre Daten einfach online in Ihrem Kunden-Konto ändern.
Dazu müssen Sie sich auf www.tess-kom.de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Kennwort anmelden.
Wenn Sie eingeloggt sind, dann klicken Sie auf "Meine Daten".
Ändern Sie Ihre Daten (z.B. Name, Adresse) und bestätigen Sie dies mit "Weiter" und "Abschicken".
Wenn Sie Ihre E-Mail Adresse ändern, bekommen Sie einen Link auf die neue E-Mail-Adresse zugeschickt. Diesen Link müssen Sie bestätigen.
Erst dann ist die neue E-Mail-Adresse aktiv.